Auseinandersetzungen von Praxen
Nicht nur Streitigkeiten, auch Änderungen durch die Altersstruktur oder unvorhergesehene Ereignisse (Berufsunfähigkeit, Krankheit usw.) machen manchmal die Auseinandersetzung von Praxen erforderlich.
Oftmals liegt der Grund eine Auseinandersetzung der Praxis auch darin, dass sich die Partner nicht mehr verstehen. In diesem Fall ist keine Auseinandersetzungen im Sinne einer Liquidation, sondern vielmehr eine reelle Teilung der Praxis sachgerecht. Es gilt zu beachten, dass sich Arztpraxen nicht wie Grundstücke teilen lassen. Hier ist Kompetenz und Erfahrung gefragt.
In den Fällen, in denen eine Praxis im Sinne einer Liquidation aufgelöst wird, muß vorher gerechnet und begutachtet werden. Bevor eine Praxis auseinandergesetzt wird, ist deren Fortführungswürdigkeit und Fortführungsfähigkeit fachmännisch zu überprüfen. Hier stehen wir auch mit unseren Kooperationspartnern aus den Bereichen Praxis-Management und Finanzierung mit Rat und Tat zur Seite. Mit unseren kooperierenden Praxisvermittlern können notfalls zeitnah Nachfolger gefunden werden.
Bei Auseinandersetzungen von Praxen sind nicht nur medizinrechtliche Kenntnisse und Erfahrungen erforderlich, sondern auch Kompetenz in steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Fragen. Daneben besteht häufig das Erfordernis, eine Auseinandersetzung mit dem notwendigen "Fingerspitzengefühl" zu begleiten. Hierbei können wir Ihnen mit unserem Konzept für ein "positives Konflikt-Management" dienen, und so möglicherweise Eskalationen und gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden helfen.