Steuer & Recht

Chefarzt-/Belegarztverträge


In kaum einem medizinrechtlichen Bereich existieren so viele Fehlinformationen und so viele ungenügende "Musterverträge". Die meisten davon stammen aus einer anderen gesundheitspolitischen Ära und sind auf die heutige Verhältnisse nicht übertragbar. Der Abschluss eines Dienstverhältnisses als Chefarzt beinhaltet eine Reihe von steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Fallstricken, die in der Regel nur den steuerlich versierten Fachmann zugänglich sind. Manchmal sind die Vorstellungen der Partei auch nicht mit den haftungsrechtlichen und versicherungsrechtlichen Gegebenheiten kompatibel.


<zurück