Praxiserwerb, Praxisveräußerung
Der Erwerb bzw. die Veräußerung einer Praxis ist ein rechtlich und steuerlich komplexer Vorgang. Es ist ein Unternehmenskauf-/ verkauf.
Für den Erwerber geht es um den Start in die Karriere als niedergelassener Arzt. Hierbei sind viele Fragen fachkundig zu klären. Ausgehend von der Überlegung, an welchem Ort und mit welchen Partnern einer Praxis begründet/fortgeführt werden kann, über Fragen der Zulassung, der korrekten Wertermittlung, der Finanzierbarkeit, der Betriebswirtschaft, bis hin zu den konkreten Verhandlungen mit der Seite des Arbeitgebers, einschließlich der rechtlichen und steuerlichen Prüfung vorhandener Verträge bzw. der Gestaltung neuer Verträge.
Ihren Praxiserwerb/-einstieg unterstützen wir mit unserer Erfahrung und unseren guten Kontakten zu allen maßgeblichen Stellen.
Der Veräußerer einer Praxis gibt meistens sein Lebenswerk in andere Hände. Er ist gut beraten, wenn er sich über die aktuelle Marktlage, die zeitlichen Vorgaben, die korrekte Vertragsgestaltung und viele andere Fragen rechtzeitig ein zutreffendes Bild macht. Daneben spielen für den Veräußerer auch viele steuerliche Fragen eine entscheidende Rolle um die Vergünstigungen des Steuerrechts bei der Betriebsaufgabe halber Steuersatz oder 1/5- Regelung auch tatsächlich beanspruchen zu können. Die Veräußerung einer Praxis erschöpft sich jedoch nicht in der Informationsbeschaffung. In der Realität sind viele weitere Schritte erforderlich, bis alles unter "Dach und Fach" ist. Hier ist besonders an die anstrengenden und oftmals zeitraubenden Verhandlungen mit den Interessenten ebenso zu denken, wie die richtige Einleitung und Begleitung des oft kompliziert verlaufenden Verfahrens vor der kassenärztlichen/kassenzahnärztlichen Vereinigung. Auch in diesem Bereich stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung und unseren Verbindungen zur Seite und erleichtern Ihnen die Praxisabgabe ganz enorm.