Verhandlungen mit Kostenträgern und Banken
Wenn es um Verhandlungen mit den Krankenkassen geht, sollte sich der Mediziner zusätzliche Kompetenz leisten. Meistens sind zwar Vorstellungen über den wirtschaftlichen und honorarrechtlichen Rahmen vorhanden, jedoch gilt es, diese Vorstellungen in rechtliche Realität umzusetzen. Meistens sind die Krankenkassen mit ihren Rechtsabteilungen hier den niedergelassenen Medizinern oder kleineren Kliniken "überlegen". Vor diesem Hintergrund zahlt sich die eigene rechtliche Kompetenz sehr schnell für den Mediziner aus.