Vertretung in sonstigen Verfahren vor der LÄK /Approbationsbehörde
In allen berufsrechtlichen Fragen und Verfahren benötigt der betroffene Mediziner Hilfe von spezialisierten Fachleuten. Es macht absolut keinen Sinn, diese im Ergebnis oft existenziellen Verfahren ohne medizinrechtlich fachkundige Prozeßvertretung zu führen. Dazu sind die Besonderheiten und die rechtlichen Grundlagen (Berufsordnung, Heilberufekammergesetz, StPO, und andere) zu speziell. Wichtig ist, den Anwalt möglichst frühzeitig zu informieren und so die Möglichkeit zu schaffen, das Verfahren noch wirkungsvoll begleiten und gestalten zu können. Oft werden zu diesem Verfahren diverse Gutachten eingeholt. Hier kommt es darauf an, möglichst frühzeitig die Weichen für eine opportune Beweiserhebung zu stellen.