Unterstützung bei Zulassungsfragen
Die vertragsärztliche Zulassung ist die Voraussetzung für Ihre Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung, das heißt für Ihre Niederlassung als Vertragsarzt. Zuständig ist der Zulassungsausschuß der kassenärztlichen Vereinigung für Ihren Zulassungsbezirk. Um das Thema " Zulassung " ranken sich Unmengen von Fehlinformationen, die über Generationen von Ärzten kolportiert wurden. Die kassenärztlichen Vereinigungen sind für die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung im Rahmen des gesetzlichen Systems zuständig. Viele Zulassungsbezirke in Deutschland sind überversorgt und daher für Neuzulassungen "gesperrt".
Die Kassenärztlichen Vereinigungen dürfen und können nur im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages handeln und daher auch nur so beraten.
Nur der medizinrechtlich versierte Anwalt kann Sie wirklich über alle Optionen für den Erhalt der begehrten Kassenzulassung informieren und Sie optimal durch das komplizierte und mit vielen " Fallstricken " versehene Verfahren vor Der Kassenärztlichen Vereinigung (z. B. Nachbesetzungsverfahren) begleiten.