Zusammenarbeit ambulant-stationär
Paradebeispiel für diesen Bereich ist das obengenannte Medizinische Versorgungszentrum.
Jedoch lassen sich im Bereich der "neuen Versorgungsformen" auch viele andere Formen der Zusammenarbeit zwischen ambulanten und stationären Einrichtungen gestalten. Eine genaue Kenntnis der Arzt rechtlichen und berufsrechtlichen Besonderheiten ist ebenso unerläßlich, wie eine gründliche Planung der sich aus der Zusammenarbeit ergebenden rechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen und steuerlichen Konsequenzen. Eine Beratung ist daher nur dann ausreichend dimensioniert, wenn sie alle der genannten Gebiete umfassend abdecken kann.
Dies gilt auch für die neuen Versorgung formen der "integrierten Versorgung" und der "hausarztzentrierten Versorgung ". Gerne beraten wir Sie über die Optionen aber auch über die Risiken und Nachteile dieser modernen Versorgungformen.